ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gegenwärtige Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden („Auftraggeber“, „Sie“ oder „Besteller“) und

    Die Terrassendesigner - Inh. Joachim von Alvensleben
    Schwarze Riehe 33
    31199 Diekholzen
    Mobil: 0176 / 31791697
    Telefon: 05121 / 3062231
    eMail: info@terrassendesigner.de
    Web: www.terrassendesigner.de

    nachfolgend („Lieferant“, „Die Terrassendesigner“ oder „wir“) genannt.
  2. Die AGB sind auf der Webseite von Die Terrassendesigner jederzeit für den Kunden zugänglich.
  3. Wird Die Terrassendesigner auch der Montageauftrag erteilt so gelten für die Montage die unter 13. niedergelegten Montagebedingungen.
  4. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte, ohne schriftliche Bestätigung durch Die Terrassendesigner sind Sie unwirksam.
  5. Die ABG’s gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) als auch für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern einzelne der nachfolgenden Bestimmungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten wird darauf ausdrücklich hingewiesen.

2. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
  3. Der Vertrag kommt zustande wenn der Kunde das Angebot von Die Terrassendesigner durch seine Unterschrift annimmt und wenn der Auftrag innerhalb von zwei Wochen durch Die Terrassendesigner schriftlich bestätigt wird.
  4. Auftragsveränderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Der Kunde wird über bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird natürlich zurückerstattet.

3. Preise und Zahlungen

  1. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die vereinbarten Preise / Gesamtpreise gelten für die auf dem Angebot angegebenen Stückzahlen, Maße, Konstruktionsarten und / oder Serviceleistungen. Bei Veränderungen nach Vertragsabschluss werden die vereinbarten Preise oder der Gesamtpreis entsprechend angepasst.
  3. Die Zahlungen werden gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages per Überweisung an das auf von Die Terrassendesigner angegebene Konto ausgeführt. Nebenabreden sind nur gültig wenn sie in Textform vorliegen und durch den Inhaber bestätigt sind.
  4. Der Kunde hat die auf der Abschlagsrechnung angegebene Anzahlung und die auf der Endrechnung angegebene Summe zum genannten Zahlungsziel zu zahlen.
  5. Bei Produktkauf ohne Montage ist die Anzahlung binnen 14 Tagen zu entrichten, die Endrechnung ist binnen 14 Tagen nach Lieferung zur vom Kunden angegebenen Lieferadresse zu entrichten.
  6. Skontoabzüge sind nur dann berechtigt wenn sie schriftlich vereinbart werden.
  7. Bei Überweisung gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  8. Sollte eine komplette Fertigstellung des Bauvorhabens nicht möglich sein, wie bspw. Schiebeanlagen oder anderes Zubehör welches erst nach Aufbau des Terrassendaches aufgebaut werden kann, so darf lediglich ein Betrag in Höhe der noch zu leistenden Arbeiten zurückbehalten werden.
  9. Die Monteure / beauftragte Dritte sind zum Inkasso der fällig gewordenen Zahlung/Restzahlung nur ermächtigt, wenn sie eine Inkassovollmacht von Die Terrassendesigner speziell dem Inhaber vorlegen.

4. Lieferung und Lieferzeit

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden genannten Adresse.
  2. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind abhängig von denen des Herstellers, eine verbindliche Zusage kann nicht gemacht werden. Sind Liefertermine ausdrücklich vereinbart setzt ihre Einhaltung voraus das der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere die Annahme des Angebots sowie die fristgerechte Anzahlung der Abschlagsrechnung.
  3. Die angebotenen Produkte werden nicht durch Die Terrassendesigner hergestellt, deshalb ist richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Sollten Lieferschwierigkeiten bei unserem Zulieferer auftreten informieren wir den Kunden.
  4. Vom Kunden nach Vertragsabschluss veranlasste Änderungen oder Umstellungen führen dazu das, auch fest vereinbarte Liefertermine, unverbindlich werden. Es sei denn es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
  5. Die Lieferfristen verlängern sich bei nicht durch uns zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder dem unserer Zulieferer, insbesondere bei Streiks, in Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen beruhen, auf Dauer der vorliegenden Störung.
  6. Die Lieferung kann unmöglich werden durch eine Nichtbelieferung durch unseren Zulieferer. Die Terrassendesigner t ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Gründe die zu einer Nichtbelieferung durch den Zulieferer erst nach Vertragsschluss mit dem Kunden eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden nicht vorhersehbar waren und/oder wir nachweisen können uns, in zumutbarer Weise, vergeblich um eine Ersatzbeschaffung bemüht zu haben.
  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Kunden liegen und ihm zumutbar sind.

5. Gefahrtragung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des Übergangs des zufälligen Untergangs des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über.
  3. Dieser Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Verzug der Annahme befindet.
  4. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er die sich daraus ergebenden Kosten zu tragen.

6. Mängelrüge

  1. Ist der Kunde Unternehmer muss er offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Den Kunde trifft die Obliegenheit, Transportschäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und in geeigneter Form zu dokumentieren.

7. Gewährleistung

  1. Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Technische Änderungen sowie handelsübliche Änderungen und Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder bei den verwandten Materialien bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
  3. Soweit die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  4. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  5. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
  7. Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
  8. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
  9. Bei gebrauchten Waren, die auch Ausstellungsstücke sein können, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.

8. Haftung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art und der Weise vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Wir haften nur für eigene Inhalte auf unseren Webseiten und Katalogen. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Webseiten ermöglichen, sind wir für dort enthaltene fremde Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns diese fremden Inhalte nicht zu Eigen.

9. Nebenabreden

  1. Individuelle Vertragsabreden haben, nach §305b BGB, Vorrang vor den AGB’s. Sie soll möglichst schriftlich festgehalten werden.
  2. Treffen Mitarbeiter oder durch Die Terrassendesigner beauftragte Dritte mit dem Kunden dahingehend Abmachungen, dass der Kunde für von ihm vermittelte Aufträge mit Dritten eine Vermittlungsprovision erhalten soll, so wird Die Terrassendesigner hierdurch nicht verpflichtet. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine vertragliche Beziehung zwischen dem Mitarbeiter oder durch Die Terrassendesigner beauftragten Dritten und dem Kunden. Die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Käufers gegenüber Die Terrassendesigner bleiben unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) vor.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
  5. Einen eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  6. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer dieselbe ohne schriftliche Zustimmung von Die Terrassendesigner nicht an andere herausgeben.
  7. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung von Die Terrassendesigner unberührt.

11. Hinweise zum Produkt / Technik

  1. Beim schließen des Terrassendachs (bspw. Schiebeanlagen) kann Schwitzwasser entstehen, dies ist kein Reklamationsgrund, es liegt keine thermische Trennung vor somit auch kein Wintergarten.
  2. Kondensbildung oder Feuchtigkeit in den Polycarbonatplatten ist physikalisch bedingt nicht auszuschließen, daher auch kein Reklamationsgrund, die Platten sind gas- und dampfdurchlässig, Eigenschaften der Materialien und Garantien werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
  3. Grenzabstände sind vom Kunden selbst zu berücksichtigen (Punkt 12. Abs. 2 / Punkt 13. Abs. 1)
  4. Eine Maßtoleranz von bis zu 5cm in der Tiefe und bis zu 5cm in der Breite ist kein Reklamationsgrund. Es gilt DIN EN 18202 für Maßtoleranzen im Hochbau.
  5. Bei Aufdachmontage sind folgende Punkte kein Reklamationsgrund:
    1. Abstände der Montagewinkel, diese sind Abhängig von Sparrenabständen und Dacheindeckung,
    2. ungleichmäßiges Aufliegen der vorhandenen Dachpfannen, dies ist abhängig von der Art Pfanne / Eindeckung,
    3. Nässe auf der Terrasse bei starker Dachneigung und Regen, ggf. schwappt Regenwasser über die Hausdachrinne und es entsteht eine Gischt.
  6. Bei Balkonmontagen übernehmen wir keine Haftung für eindringendes Wasser, weder von oben noch von hinten, da Balkonplatten eine eigene Entwässerung haben. Des weiteren übernehmen wir keine Haftung für die Balkoneigene Statik.
  7. Ab einer Schneehöhe von 10cm ist das Terrassendach zu räumen. Es ist vor herabfallendem Eis- und Schneebruch zu schützen. Eine Haftung für die genannten Ereignisse bzw. deren Folgen ist ausgeschlossen.
  8. Bei einer Montage des Terrassendaches an der Trauf-/ Regenrinnenseite ist auf dem Dach des Gebäudes ein Schneefanggitter anzubringen.
  9. Alle Produkte werden ohne statische Berechnung geliefert, die Produkte haben eine Typenstatik.
  10. Terrassendächer mit Polycarbonat Eindeckung sind mit einer Schneelast von 650N/m2 berechnet.
  11. Terrassendächer mit 8mm VSG Eindeckung sind mit einer Schneelast von 850N/m2 berechnet.
  12. Ferner gelten die Bestimmungen / Hinweise unserer Zulieferer zu ihrem Produkt.

12. Behördliche Genehmigungen

  1. Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. Die Terrassendesigner t haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die dem Kunden wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Bauordnungen auferlegt werden.

13. Mitwirkung bei Aufmaß und Montage / Montagebedingungen

  1. Es obliegt dem Kunden die bauseitigen und baurechtlichen Vorraussetzungen für die Montage zu schaffen.
  2. Beim Terrassendach werden die Positionen „Links“ und „Rechts“ dadurch bestimmt, dass man sich außerhalb des zu bauenden Daches stellt und zur Rinne schaut. Bei Unterbau Elementen, wird die Position „Links“ und „Rechts“ jedoch bestimmt, indem man innerhalb des Daches (mit dem Rücken zur Hauswand, an dem das Wandanschlussprofil angebracht worden ist) steht und zur Rinne schaut.
  3. Hat die Terrasse oder das Gelände Gefälle, gehen wir bei der Höhe des Rinnenbodens von dem höchsten Punkt der Terrasse oder des Geländes aus.
  4. Korrekte Angaben des Kunden zur Montagestelle, z.B. zu Maßen, Anschlüssen, Bausubstanz, Untergrund sowie Strom- und sonstige Versorgungsleitungen, sind vor der Montage anzugeben und werden schriftlich festgehalten. Wenn keine sicheren Angaben möglich sind muss dies ebenso angegeben werden. Die Angaben beziehen sich auf den Montagebereich. Die Terrassendesigner übernimmt keine Haftung für Beschädigungen die vor Aufnahme der Montagearbeiten nicht schriftlich vom Kunden bekannt gemacht worden sind.
  5. Bauliche Veränderungen innerhalb des Montagebereichs, nach dem Aufmaßtermin, können zu Komplikationen und Mehrkosten bei der Montage führen. Bauliche Veränderungen sollten deshalb vermieden oder vorab mit Die Terrassendesigner abgestimmt werden.
  6. Der Kunde hat den Mitarbeitern von Die Terrassendesigner / dem Montageteam / einem beauftragtem Dritten Zugang zur Montagestelle zu gewähren.
  7. Für die Montage muss ein möglichst nah an der Montagestelle gelegener Parkplatz für ein Montagefahrzeug zugewiesen werden. Darüber hinaus ist für die Montage ein Zugang zu Strom- und Wasserversorgung sicherzustellen. Je nach Produkt und Montagesituation können weitere Mitwirkungshandlungen erforderlich sein, wir sprechen diese dann individuell bei der Aufnahme des Feinaufmaßes ab.
  8. Der Montageort muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Wo Fundamentblöcke gesetzt werden, müssen Pflaster, Asphalt oder andere Beläge vom Käufer entfernt worden sein.
  9. Die Terrassendesigner führt keine Bitumenarbeiten oder Abdichtungsarbeiten durch (Ausnahme Abdichtung Wandanschlussprofil). Auch wasserführende Flächen außerhalb des Terrassendaches selbst, müssen nach unseren Arbeiten vom Dachdecker neu versiegelt werden, wir übernehmen keine Garantie für Dichtigkeit.
  10. Für Silikonarbeiten übernehmen wir keine Garantie; die Fuge muss gewartet werden.
  11. Ebenso sicherzustellen durch den Kunden ist das die Montage nicht durch parallel ablaufende Montagearbeiten behindert wird, außerdem sollte die Montagestelle, nach Möglichkeit, frei von Hindernissen sein.
  12. Wenn die Ausführung der Leistung dadurch verzögert wird das der Kunde durch Unterlassen einer Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug gerät, hat der Kunde für eventuell auftretende Zusatzkosten / Lagerkosten, die Die Terrassendesigner entstehen, aufzukommen.
  13. Änderungen der ursprünglich vereinbarten Montagearbeiten, die nach unserem Angebot festgestellt und durchgeführt werden müssen und somit zu Mehrarbeit führen, werden zusätzlich berechnet.
  14. In der Standard Endreinigung werden Profile abgewischt, aber die Dacheindeckung selbst nicht gereinigt.
  15. Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, soweit er als Grundstückseigentümer zeichnet, in seiner Verfügungsmacht über das Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt zu sein, im Übrigen vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein.
  16. Dem Kunden steht es frei die Montage selbständig durchzuführen oder durch eine von Ihm beauftragte Firma durchführen zu lassen.
  17. Soweit eine Montagefirma durch den Kunden beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Kunden und der mit der Durchführung der Arbeiten beauftragten Montagefirma.
  18. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat überDacht nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat überDacht insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

14. Leistungsfristen

  1. Angaben von Leistungsfristen (Fertigstellungs- oder Lieferfristen) im Angebot und sonstigen Vertragsunterlagen sind unverbindlich, sofern dies durch Ausdrücke wie „ungefähr“, „ca.“, „voraussichtlich“ und ähnlichen kenntlich gemacht wird.
  2. Die Terrassendesigner stellt keine der Angebotenen Produkte her, wir werden durch Dritte beliefert. Wir können somit eine Bestellung pünktlich aufgeben, haben jedoch keinen Einfluß auf die tatsächliche Belieferung zu unserem Unternehmenssitz oder dem vereinbarten Lieferort.

15. Direktlieferung zur Montagestelle

  1. Wenn eine Montage vereinbart ist, erfolgt die Lieferung i.d.R. am Montagetag durch unser Montageteam. In Einzelfällen ist es jedoch möglich das einzelne Elemente vorab per Spedition geliefert werden, sollte dies der Fall sein setzen wir uns vorab mit dem Kunden in Verbindung.
  2. Speditionslieferungen erfolgen „bis Bordsteinkante“, um das Produkt zum vereinbarten Lieferort zu bringen nutzt das Speditionsfahrzeug die öffentlichen Verkehrswege soweit diese es zulassen. Für eine mögliche weitergehende Verbringung zur Verwendungsstelle ist der Kunde verantwortlich.
  3. Der Kunde sorgt dafür das bei Speditionslieferung eine Annahme durch eine empfangsbevollmächtigte sichergestellt ist.
  4. Der Kunde stellt eine geschützte Aufbewahrung bis zur Montage sicher.
  5. Sofern Abs. 3 nicht gewährleistet werden kann ist Die Terrassendesigner darüber unverzüglich zu Informieren.
  6. Kleinere Lieferungen erfolgen per Paketdienst.

16. Termine

  1. Die Vereinbarung von verbindlichen Terminen für Aufmaß, Lieferung und Montage erfolgt grundsätzlich in Textform (z.B. per eMail). Sofern eine Vereinbarung ausnahmsweise mündlich erfolgt erhalten Sie eine Bestätigung des vereinbarten Termins in Textform. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten, obwohl Sie der Ansicht sind, einen verbindlichen Termin vereinbart zu haben, bitten wir Sie uns zur Vermeidung von Missverständnissen zu kontaktieren.
  2. Die Stornierung eines Termins soll in Textform (z.B. per eMail) erfolgen. Sofern eine Stornierung mündlich erfolgt, erhalten Sie eine Bestätigung der Stornierung in Textform. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten, obwohl Sie der Ansicht sind, einen Termin storniert zu haben, bitten wir Sie uns zur Vermeidung von Missverständnissen zu kontaktieren. Wir Bitten Sie einen Termin min. 24h im Voraus in Textform zu stornieren, sollte die Stornierung für einen Termin am gleichen Tag gelten erfolgt diese zusätzlich mündlich.
  3. Wird der Termin nicht storniert und ein Mitarbeiter des Außendienstes erscheint zum Kundentermin und der Kunde ist nicht persönlich oder durch einen berechtigten Vertreter vor Ort (Kundenadresse) so erlauben wir uns die Anfahrtskilometer vom Firmensitz aus in Rechnung zu stellen.
  4. Ausgenommen von Abs. (3) sind nachweisbar wichtige Gründe welche die Wahrnehmung des Termins verhindern wie z.B. medizinische Notfälle.
  5. Die Verschiebung eines Montagetermins aufgrund von vorhergesagten hinderlichen Wetterbedingungen (Schneefall, Starkregen, Gewitter, Starkwind, Stürme, Bodenfrost und Temperaturen unter 0°Celsius) kann einen Verzug nicht begründen. Dies gilt jedoch nur wenn Die Terrassendesigner dem Kunden unverzüglich nach Wegfall der hinderlichen Wetterbedingungen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Wegfall der hinderlichen Wetterbedingungen einen alternativen Montageterminen anbietet.

17. Höhere Gewalt

  1. Sofern die Leistungserbringung durch höhere Gewalt behindert wird, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum bzw. die Zeiträume, in denen Die Terrassendesigner ohne eigenes Verschulden durch höhere Gewalt an der Durchführung von Leistungshandlungen gehindert ist.
  2. Höhere Gewalt im Sinne von Abs. 1 ist jedes außerhalb unseres Einflussbereichs liegendes Ereignis, durch welches Die Terrassendesigner ohne eigenes Verschulden an der Erbringung von Leistungshandlungen gehindert ist, wie z. B. Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und unrechtmäßige Aussperrungen sowie Betriebsstörungen durch Personalausfall und behördliche Verfügungen aufgrund von Pandemien und Epidemien (z. B. Covid-19). Lieferverzögerungen von Zulieferern gelten ebenfalls als höhere Gewalt.

18. Kostenvoranschlag

  1. Sofern nicht anders vereinbart sind Angebote unverbindlich und gelten als Kostenvoranschlag, beachte Punkt 2 Abs. (3).
  2. Wenn das Angebot das unverbindliche Angebot überschreitet wird der Kunde darüber Informiert. Folgende Mehrkosten bleiben unberücksichtigt:
    • Verletzung von Mitwirkungspflichten,
    • nachträgliche Änderungswünsche.

19. Hinweise Zur Produktbeschaffenheit

  1. Für eine möglichst lange Lebensdauer der Produkte sind die vom Hersteller angegebenen Pflegeanweisungen zu beachten. Es gelten die vom Hersteller gemachten angaben.
  2. Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Gewährleistungsansprüche weisen wir darauf hin, dass eine fachgerechte Befestigung unserer Produkte regelmäßig mit Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz verbunden ist, etwa in Form von Bohrlöchern, Kabelkanälen oder Aushüben für erforderliche Fundamente. Insbesondere bei alter oder minderwertiger Bausubstanz können die Spuren derartiger Eingriffe zwar kaschiert werden, dennoch können dabei sichtbare Spuren verbleiben.

20. Leistungen

  1. Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot welches dem Kunden erstellt wurde, sowie aus den nachfolgenden Vorschriften
  2. Montageleistungen umfassen den fachgerechten Aufbau des bestellten Produktes sowie ggf. die Befestigung an vorhandenen Bauwerken. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Montage nicht die Änderung vorhandener Bauwerke und Grundstücke, insbesondere keine:
    1. Maurerarbeiten, wie Abbruch oder Aufbau von Wänden oder Wandteilen,
    2. Dachdeckerarbeiten, wie Anschluss von Dachkonstruktionen an bestehende Bedachungen, einschließlich Dachrinnen und Fallrohre,
    3. Tiefbauarbeiten, wie Zuschnitt / Verlegen von Terrassenböden,
    4. Elektrikerarbeiten, wie das Verlegen von Stromleitungen (siehe Abs. 4),
    5. Garten- und Landschaftsbauarbeiten.
  3. Die Wiederherstellung von Pflaster und anderen Belägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Kunden. Wenn wir jedoch gemäß Kaufvertrag die Wiederherstellung des Bodenbelages übernehmen, haften wir nicht für Bodenbeläge (Fliesen, Platten, Pflaster usw.), die während der Bearbeitung brechen oder beschädigt werden.
  4. Sollten Komponenten des Produktes das Verlegen von Stromleitung und deren Anschluss erfordern so wird diese Leistung nicht durch überDacht erbracht. Es wird ein Testkabel angeschlossen um dem Kunden eine Funktionsprüfung zu ermöglichen, kein Anschluss an das Hausstromnetz.
  5. Bei einem vor Ort Termin schauen wir uns die Montagestelle an und Beraten Sie zu den geeigneten Produkten und machen ggf. schon ein Aufmaß an der vom Kunden angegebenen Montagestelle.
  6. Planungsleistungen umfassen die Individuelle Produktkonfiguration nach Kundenwünschen.
  7. Die Produkte von Die Terrassendesigner werden durch einen Zulieferer gefertigt.
  8. Wir bieten keinen Genehmigungsservice für Kunden an. Für die rechtzeitige Einholung von Genehmigungen und für die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit ist der Kunde verantwortlich.
  9. Die Terrassendesigner ist dazu berechtigt Leistungen durch geeignete Dritte ausführen zu lassen.

21. Kündigung

  1. Das Recht zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Geltung der nachfolgenden ergänzenden und/oder abweichenden Regelungen.
  2. Für Kündigungen gilt die Textform. Bei Verträgen über die Herstellung oder den Umbau eines Bauwerks (§648 BGB) gilt für Kündigungen die Schriftform.
  3. Kündigt der Kunde nach §648 BGB, ohne das Die Terrassendesigner dies zu vertreten hat, stehen Die Terrassendesigner die in §648 BGB geregelten Ansprüche zu.
  4. Statt der sich aus §648 ergebenden Ansprüche kann Die Terrassendesigner mindestens einen Pauschalbetrag in Höhe von 10% der Vergütung zu beanspruchen. Diese Mindestpauschale erhöht sich um:
    1. weitere 10% der Vergütung, wenn die Kündigung nach Durchführung eines Aufmaßtermins erfolgt;
    2. weitere 65% der Vergütung, wenn die Kündigung nach Bestellung des Produkts beim Zulieferer erfolgt.
    3. Bei Kündigung nach der vollständigen Montage des Produktes berechnen wir 100% der Vergütung.
  5. Der Pauschalbetrag kann nicht beansprucht werden, wenn der Kunde nachweist, dass der Die Terrassendesigner nach §648 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger ist als der jeweilige Pauschalbetrag.

22. Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Die Terrassendesigner ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn das bestellte Produkt trotz ordnungsgemäßer Bestellung durch uns beim Zulieferer nicht richtig oder nicht rechtzeitig geliefert wurde (Selbstbelieferung). Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir den Besteller unverzüglich über die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung informiert und diese nicht zu vertreten hat. Bereits geleistete Zahlungen des Bestellers werden im Falle des Rücktritts unverzüglich erstattet.

23. Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Sofern eine Montage stattfindet, erfolgt die Abnahme unter beiderseitiger Anwesenheit der Parteien am Montagetermin. Hierfür muss der Kunde selbst oder ein für die Abnahme ermächtigter Vertreter im Anschluss an die Montage an der Montagestelle zugegen sein.
  2. Sofern die Abnahme nicht am Montagetermin durchgeführt wird, gilt das Werk als abgenommen, wenn Die Terrassendesigner dem Kunden nach Vollendung der Montage eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (fiktive Abnahme).
  3. Wegen unwesentlicher Mängel oder geringfügiger ausstehender Restarbeiten kann die Abnahme nicht verweigert werden. Jedoch kann bis zur Beseitigung von Mängeln bzw. Fertigstellung von Restarbeiten die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigert werden.
  4. Die Terrassendesigner ist berechtigt, für in sich abgeschlossene und eigenständig funktionsfähige Teilleistungen die Durchführung von Teilabnahmen zu verlangen.
  5. Verweigert der Kunde bei Verträgen über die Herstellung oder den Umbau eines Bauwerks (§650a BGB) die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er gem. § 650g BGB auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken.
  6. Die Terrassendesigner trägt die Gefahr einer zufälligen Zerstörung oder Verschlechterung des Werks bis zur Abnahme. Die Gefahr geht jedoch bereits mit Fertigstellung des Werks am vereinbarten Montagetermin auf den Besteller über, wenn die Abnahme am vereinbarten Montagetermin aus Gründen unterbleibt, die der Besteller zu vertreten hat. Satz 2 gilt nicht, wenn das Werk mangelhaft ist und der Besteller die Abnahme deshalb hätte verweigern können.

24. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht. Es gilt außerdem, dass wenn der Käufer Unternehmer (nach §14 BGB) ist das das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Oranienburg.

25. Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzem nicht. Es gilt in solchen Fällen das, was unter Würdigung der Gesamtumstände sinnvollerweise vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.

26. Schlussbestimmungen

  1. Die auf der Internetpräsenz von Die Terrassendesigner verwendeten Bildmaterialien sind Eigentum der Zulieferer und Unterliegen Urheberrechten, Die Terrassendesigner verwendet diese mit Genehmigung.
  2. Für das handeln von, durch Die Terrassendesigner beauftragten, Dritten übernehmen wir keine Haftung. Ferner muss beauftragten Dritten der Zugang zu Montagestelle gewährt werden.

Information zu Widerrufs- und Rückgaberecht

Gemäß § 312c BGB hat jeder Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Jede Überdachung wird bei uns individuell nach Kundenspezifikationen gefertigt. Wir haben keine Terrassendächer und Markisen auf Lager, jede Überdachung wird bei uns erst nach Auftragseingang nach der entsprechenden Kundenspezifikationen gefertigt. Deshalb besteht für unsere Vordächer, Terrassendächer, Elemente und Markisen ausdrücklich kein Widerrufs- und Rückgaberecht.